19310529 01 Flood Zurzach AG: Unterschied zwischen den Versionen

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Grosse Schäden sind namentlich an den Bergstrassen verursacht worden; tief aufgerissen glaubt man Bachbette von Wildbächen vor sich zu haben.<br/>
Grosse Schäden sind namentlich an den Bergstrassen verursacht worden; tief aufgerissen glaubt man Bachbette von Wildbächen vor sich zu haben.<br/>
Gross ist auch der Schaden, den die Wassermassen an Gebäuden anrichteten.<br/><br/>
Gross ist auch der Schaden, den die Wassermassen an Gebäuden anrichteten.<br/><br/>
Die Massnahmen zur Linderung der Not:<br/>
Die von der aargauischen Regierung, im Einvernehmen mit den Gemeindebehörden im Unwettergebiet der Bezirke Baden und Zurzach angeordnet wurden, haben sich bewährt.<br/>
Schon am Montag früh waren in Zurzach die direkten Strassenverbindungen Rekingen-Koblenz für den Durchgangsverkehr freigelegt.<br/>
Dagegen konnte bis zum Dienstag die obere Hauptstrasse durch den Marktflecken Zurzach, die am Samstag einem Wildbachbett gleichsah, noch nicht fahrbar gemacht werden.<br/>
Die Ausbesserungsarbeiter im Bahnhof Zurzach, wo u.a. das dritte Geleise unterhöhlt wurde, hatten am Dienstagmorgen bereits mehr als hundert Eisenbahnwagenladungen Erdreich zugeführt.<br/>
Auch der Autokurs von Döttingen nach dem Surbtal konnte wieder eingeführt werden, doch wird es noch langer, anspruchsvoller Arbeit bedürfen, bis die enormen Schäden an den Verkehrswegen im Unwettergebiet ausgebessert sind.<br/>
Auch die Ausbesserung der Feldwege ist dringend, damit die Heuernte - soweit sie überhaupt möglich ist - eingebracht werden kann.<br/>
Sehr wertvolle Hilfsdienste leisteten die Motorspritzen der Städte Aarau und Zofingen.<br/>
Sie haben bis am Dienstag die meisten Keller im Überschwemmungsgebiet ausgepumpt. Dabei handelt es sich um eine ausserordentlich mühsame Arbeit.<br/>
Denn die schlammigen Wassermassen liessen sich nicht leicht hochbringen.<br/>
Die zäheren Schlammmassen mussten von den Einwohnern selbst aus den Kellern und den Erdgeschossen herausgeschafft werden.<br/><br/>
Über die Ausdehnung des Schadens hat man jetzt insofern einen Überblick, als festgestellt ist, dass neben den Zerstörungen an den Kulturen durch Hagelschlag und die Überschwemmungen mit Geschiebe, die Verheerungen an den Strassen und Wegen sowie die Gebäude- und Mobiliarverluste die folgenschwereren sind.<br/><br/>
In 18 Gemeinden des Unwettergebietes müssen die einzelnen Betroffenen auf den Kanzleien ihren Schaden genau anmelden.<br/>
Die aargauische Regierung hat verfügt, dass von Seiten des kantonalen Versicherungsamtes, der Baudirektion und des kulturtechnischen Büros die Abschatzungen zusammengestellt werden.<br/>
Der Kanton soll einen namhaften ausserordentlichen Beitrag an die Tilgung der Schäden sowohl an öffentlichen Anlagen (Strassen etc.) wie auch der Verluste von Privaten leisten.<br/>
Die Regierung hat auch beschlossen, beim Bundesfeierkomitee eine ausserordentliche Massnahme ein dem Sinne nachzusuchen, dass die Ergebnisse der Sammlung der kommenden 1. August (Hilfe für Naturkatastrophen im Hochgebirge), soweit es sich um den Aargau handelt, für die Milderung der Notlage im eigenen Kanton zurückbehalten werden dürfen. <br/><br/>
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Version vom 15. Mai 2017, 22:05 Uhr

Quick Facts

Type of Event Flash Flood
Verification State QC1
ESWD Not reported
Location Bad Zurzach (AG)
Time / Duration 22:30-04:00 (30.05.1931)
Date 29.05.1931
Magnitude / Dimension > 100mm of rain in 1 hour
Damage Flooded streets and maedows, landslides
Fatalities -
Injuries -
Report Source Historical reports, Newspaper report, photos
Remarks -


Ereignis

In der Nacht vom Freitag auf Samstag ging über den unteren Aargau und namentlich über den Bezirk Zurzach ein schreckliches Gewitter nieder,
das durch Hagel und wolkenbruchartige Regen und gewaltige Wassermassen an Kulturen, Strassen und Bauten unermesslichen Schaden anrichtete.
Vom Hagel zerfetzt, vom Regen uns Schlamm und Schutt überschwemmt bietet die vordem so prächtige Vegetation einen traurigen Anblick.
Mit einem Schlage sind die kühnsten Hoffnungen unserer Landwirte zunichte geworden.
Grosse Schäden sind namentlich an den Bergstrassen verursacht worden; tief aufgerissen glaubt man Bachbette von Wildbächen vor sich zu haben.
Gross ist auch der Schaden, den die Wassermassen an Gebäuden anrichteten.

Die Massnahmen zur Linderung der Not:

Die von der aargauischen Regierung, im Einvernehmen mit den Gemeindebehörden im Unwettergebiet der Bezirke Baden und Zurzach angeordnet wurden, haben sich bewährt.
Schon am Montag früh waren in Zurzach die direkten Strassenverbindungen Rekingen-Koblenz für den Durchgangsverkehr freigelegt.
Dagegen konnte bis zum Dienstag die obere Hauptstrasse durch den Marktflecken Zurzach, die am Samstag einem Wildbachbett gleichsah, noch nicht fahrbar gemacht werden.
Die Ausbesserungsarbeiter im Bahnhof Zurzach, wo u.a. das dritte Geleise unterhöhlt wurde, hatten am Dienstagmorgen bereits mehr als hundert Eisenbahnwagenladungen Erdreich zugeführt.
Auch der Autokurs von Döttingen nach dem Surbtal konnte wieder eingeführt werden, doch wird es noch langer, anspruchsvoller Arbeit bedürfen, bis die enormen Schäden an den Verkehrswegen im Unwettergebiet ausgebessert sind.
Auch die Ausbesserung der Feldwege ist dringend, damit die Heuernte - soweit sie überhaupt möglich ist - eingebracht werden kann.
Sehr wertvolle Hilfsdienste leisteten die Motorspritzen der Städte Aarau und Zofingen.
Sie haben bis am Dienstag die meisten Keller im Überschwemmungsgebiet ausgepumpt. Dabei handelt es sich um eine ausserordentlich mühsame Arbeit.
Denn die schlammigen Wassermassen liessen sich nicht leicht hochbringen.
Die zäheren Schlammmassen mussten von den Einwohnern selbst aus den Kellern und den Erdgeschossen herausgeschafft werden.

Über die Ausdehnung des Schadens hat man jetzt insofern einen Überblick, als festgestellt ist, dass neben den Zerstörungen an den Kulturen durch Hagelschlag und die Überschwemmungen mit Geschiebe, die Verheerungen an den Strassen und Wegen sowie die Gebäude- und Mobiliarverluste die folgenschwereren sind.

In 18 Gemeinden des Unwettergebietes müssen die einzelnen Betroffenen auf den Kanzleien ihren Schaden genau anmelden.
Die aargauische Regierung hat verfügt, dass von Seiten des kantonalen Versicherungsamtes, der Baudirektion und des kulturtechnischen Büros die Abschatzungen zusammengestellt werden.
Der Kanton soll einen namhaften ausserordentlichen Beitrag an die Tilgung der Schäden sowohl an öffentlichen Anlagen (Strassen etc.) wie auch der Verluste von Privaten leisten.
Die Regierung hat auch beschlossen, beim Bundesfeierkomitee eine ausserordentliche Massnahme ein dem Sinne nachzusuchen, dass die Ergebnisse der Sammlung der kommenden 1. August (Hilfe für Naturkatastrophen im Hochgebirge), soweit es sich um den Aargau handelt, für die Milderung der Notlage im eigenen Kanton zurückbehalten werden dürfen.



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Bilder

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